Urteil des Verwaltungsgerichtshofes: Kameraüberwachung im Klostergarten unzulässig
Der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hat entschieden, dass die Kameraüberwachung im Klostergarten unverhältnismäßig und nicht rechtens ist. Damit wurde der Klage des Passauer LINKEN-Stadtrates Josef Ilsanker stattgegeben.
Zum Urteil erklärt Dennis Neubert, Kreisvorsitzender der Passauer LINKEN: „Nach vier Jahren ist nun das Urteil gefallen. Wir als LINKE sind sehr erfreut, dass das Gericht die Rechtsauffassung unseres Stadtrates Josef Ilsanker gefolgt ist und klar feststellt hat, dass die Kameraüberwachung unverhältnismäßig ist. Das subjektive Sicherheitsgefühl einiger Kommunalpolitiker reicht eben nicht aus, um die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger auszuhebeln.“ Der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes habe mit seinem Urteil bestätigt, welch hohes Gut das Persönlichkeitsrecht ist.
Stadtrat und Kläger Josef Ilsanker: „Für das Verfahren brauchte es einen langen Atem. Aber nun ist klar: Die Stadt Passau schießt mit Kanonen auf Spatzen. Ein Vorfall alle fünf Tage rechtfertigt keine Kameraüberwachung, insbesondere da das Gericht feststellte, dass viele dieser Vorfälle gar nicht zu werten sind. Ich hoffe nun, dass der Weg der Überwachung tausender unschuldiger Bürgerinnen und Bürger beendet wird und neue Wege zur Lösung der bestehenden Probleme gesucht werden.“
DIE LINKE Passau erneuert ihre Forderungen nach Einrichtung eines Kontaktladens für Menschen mit Alkohol und Drogenproblemen als niederschwelliges Hilfsangebot sowie der Ausweitung der wichtigen Streetworker-Arbeit.
Kreisvorsitzender Neubert: „Es ist schon erstaunlich, dass der Stadtrat noch vor wenigen Monaten die Ausweitung der Kameraüberwachung beschlossen und zeitgleich den Antrag unseres Stadtrates Josef Ilsanker zum Ausbau der Streetwork abgelehnt hat. Ich hoffe, dass die Mehrheitsfraktionen im Stadtrat endlich nach diesem Urteil umdenken.“ Neubert kritisiert zudem die Ordnungsbehörden, die im Verfahren gezeigt hätten, dass das Gefährdungspotenzial im Klostergarten zum Teil konstruiert war. Als Beispiel verweist der LINKEN-Kreisvorsitzende auf den im Verfahren angeführten Fund einer Spritze, vermutlich zum Heroinkonsum, die jedoch nicht im überwachten Gelände gefunden wurde, sondern in der angrenzenden Toilettenanlage.
Grundsätzlich erwartet Neubert, dass Maßnahmen, die die individuellen Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger betreffen, von der Verwaltung künftig gründlicher und sorgfältiger abwägt werden und auch auf die Lösungsansätze anderer Kommunen zurückgegriffen wird, beispielsweise Mannheim oder Offenburg, wo es bereits Kontaktläden für Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen gibt. Neubert stellt außerdem fest, dass eine Revision des Urteils nicht möglich ist. Sollte die Stadt Passau trotzdem den Gang zum Bundesverwaltungsgericht antreten, so ist sich die Passauer LINKE sicher, dass sich auch hier Josef Ilsanker durchsetzen wird. In diesem Fall erwartet die LINKE, dass die Kameras im Klostergarten auch nach die Alten Dult abgehängt bleiben und nicht wieder in Betrieb genommen werden.
Abschließend bedankt sich Stadtrat Josef Ilsanker bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die ihm zum Urteil gratuliert haben und die ihm in den vergangenen vier Jahren den Rücken gestärkt haben. Ilsankers Dank geht ebenso an seinen Anwalt und die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., welche ihn im Verfahren juristisch beraten und beigestanden haben.