Weg mit § 218 – Für das Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft: Land und Kommune müssen Versorgungslücken schließen

„Seit 150 Jahren gibt es den §218 im Strafgesetzbuch, 1871 wurde er in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches aufgenommen. Seit 150 Jahren sind Schwangerschaftsabbrüche verboten. Auch wenn Änderungen des Paragrafen Abbrüche zwar erleichtert haben, bleibt ein Schwangerschaftsabbruch - direkt hinter Mord und Totschlag geregelt - eine Straftat. Damit gibt es statt Selbstbestimmung noch immer eine Austragungspflicht. Echte Wahlmöglichkeit ist aber nur ohne Zwang möglich. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen und stattdessen ein Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft. Das heißt nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge überhaupt nicht mehr gesetzlich geregelt werden sollen. Sie sollen aber als das geregelt werden, was sie sind: Ein medizinischer Eingriff, der zur gesundheitlichen Versorgung gehört“, so Josef Ilsanker, Bundestagsdirektkandidat der Passauer LINKEN, anlässlich des bundesweiten Aktionstages zu 150 Jahre §218 am 15. Mai.

„Bis der Paragraph 218 gestrichen wird, haben Bund, Länder und Kommunen dafür Sorge zu tragen, dass Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung nicht noch zusätzlich erschwert werden, indem man die Versorgungsstruktur bewusst ausdünnt und Frauen die gesetzlich zugesicherte Wahlmöglichkeit zwischen Ärzt:innen und Methode genommen wird.“ Ilsanker, der auch für die LINKE im Passauer Stadtrat sitzt, betont: „In ganz Südostbayern gibt es eine eklatante Unterversorgung, welche gegen geltendes Recht verstößt. Um diesen Missstand zu beheben, müssen Stadt und Landkreis in ihren Kliniken diesen Teil der Gesundheitsversorgung für Frauen ermöglichen.“ Für Ilsanker steht fest, dass deshalb Beschlüsse, die den Kliniken Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung untersagen, dringend revidiert werden müssten und dies auch bei der Personalplanung berücksichtigt werden müsse. Ilsanker weiter: „Das Klinikum soll Vollversorger werden. Dazu gehört eben auch die komplette Gesundheitsvorsorge für Frauen.“ Für den LINKEN-Politiker ist aber die Schließung der Versorgungslücken auch eine soziale Frage, denn wie er weiter mitteilt, sei es Frauen mit mehreren Kindern und mit geringen finanziellen Mittel nicht einfach möglich, mehrere hundert Kilometer zu reisen, um einen Eingriff vornehmen zu lassen. Auch sei ihnen der Weg nach Österreich, um dort einen Abbruch nach der Fristenregelung vornehmen zu lassen, verwehrt, unter anderem weil Frauen hier keine Kostenübernahme nach der Härtefallregelung beantragen könnten.