Antrag: Gestaffelten Stromtarif bei den Stadtwerken Passau einführen

Antrag: Gestaffelten Stromtarif bei den Stadtwerken Passau einführen
Antragssteller: Stadtrat Josef Ilsanker DIE LINKE.

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadtwerke Passau führen einen gestaffelten Stromtarif ein. Bürger*innen, die Rente oder staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder BAföG beziehen und deren monatliches Nettoeinkommen unter einem an der Armutsgrenze orientierten Schwellenwert liegt, haben Anspruch auf den gestaffelten Stromtarif, bei dem in Stufe 1 ein Schutz vor Tariferhöhungen eingebaut ist.

Die Einkommensgrenzen zur Inanspruchnahme des gestaffelten Stromtarifs lauten wie folgt:
1. Personen ohne Kinder
    a. Einpersonenhaushalt: 1.185,- Euro
    b. Paare: 1.775,-Euro
    c.  jede weitere volljährige Person: + 590,- Euro
2. Alleinerziehende mit Kindern:
    a. Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.830,- Euro
    b. jedes weitere Kind: + 400,- Euro
3. Paare mit Kindern:
    a. Paare mit 1 Kind: 2.555,- Euro
    b. Paare mit 2 Kindern: 2.955,- Euro
    c. jedes weitere Kind: + 400,- Euro

Die Einteilung der anspruchsberechtigten Haushalte in drei Stufen richtet sich nach dem jeweiligen Stromverbrauch des Haushaltes und erfolgt wie folgt:
1. Stufe 1 – Strompreisdeckelung bis 31.12.2023 (Deckung der Grundversorgung auf der Höhe des Preisniveaus vom 01.01.2022, keine Strompreiserhöhungen):
    a. Einpersonenhaushalt: unter 1.800 kWh
    b. 2-Personen-Haushalt: unter 2.900 kWh
    c. jede weitere Person: + 900 kWh
2. Stufe 2 – regulärer Stromtarif der Stadtwerke Passau inkl. aller zukünftiger Erhöhungen:
    a. Einpersonenhaushalt: bis 2.900 kWh
    b. 2-Personen-Haushalt: bis 4.800 kWh
    c. jede weitere Person: + 1.500 kWh
3. Stufe 3 – regulärer Stromtarif inkl. aller Erhöhungen zzgl. eines Hochverbrauch-Zuschlags auf den Strompreis von 4 %:
    a. Einpersonenhaushalt: über 2.900 kWh
    b. 2-Personen-Haushalt: über 4.800 kWh
    c. jede weitere Person: + 1.500 kWh

Eine Anhebung des Preisniveaus der Stufe 1 kann frühestens zum 01.01.2024 mit Zustimmung des Stadtrates erfolgen. Etwaige Einnahmeverluste der Stadtwerke Passau, die durch die Einführung des gestaffelten Stromtarifs entstehen würden, werden durch die Stadt Passau ausgeglichen.


Begründung:
Gerade Menschen mit niedrigem Einkommen sind durch die steigenden Energiepreise besonders hart getroffen worden. Ihre Inflationsrate ist deutlich höher als bei Reichen, wie Berechnungen ergeben haben. Daher muss nicht nur der Bund, sondern auch die Stadt Passau konkret gegensteuern, damit Energie bezahlbar bleibt. Die Einführung eines gestaffelten Strompreistarifs mit einem vor Preiserhöhung geschützten Grundkontingent für Bürger*innen, deren Einkommen im Bereich der Armutsgrenze liegt, würde dazu beitragen, diese Menschen mit niedrigem Einkommen vor Energiearmut zu schützen und bei der Bewältigung der Inflation zu unterstützen.
Der gestaffelte Stromtarif kann den Stadtwerken auch als Versuchsmodell für einen allgemeinen gestaffelten Stromtarif dienen, der Stromsparen unterstützt und Stromverschwendung höher bepreist.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Ilsanker Josef

Antrag: Keine Strom- und Gassperren durch die Stadtwerke Passau bis zum 31.Juli 2023

Antrag: Keine Strom- und Gassperren durch die Stadtwerke Passau bis zum 31.Juli 2023
Antragssteller: Stadtrat Josef Ilsanker DIE LINKE.

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtwerke Passau verzichten bis einschließlich 31. Juli 2023 auf das Durchführen von Strom- und Gassperren.

Begründung:
Momentan erleben wir eine Energiekrise mit stark steigenden Preisen, die Preistreiberei einiger Konzerne bzw. die Zockerei an den Energiemärkten verschärfen dieses Problem. In der aktuellen Krise und angesichts dessen, dass viele Menschen mit geringem Einkommen nicht mehr mit der Inflation mithalten können und oft auch noch mit den durch Corona verursachten Einkommensverlusten zu kämpfen haben, müssen wir als Stadtgesellschaft dafür Sorge tragen, dass im Herbst, Winter und im Frühjahr keine Heizung durch eine Zwangsmaßnahme ausbleibt, oder dass Stromsperren dafür sorgen, dass der Kühlschrank nicht läuft oder der für die Schule wichtige Computer ausbleiben muss. Da Corona noch nicht vorbei ist, und wir nicht wissen ob, es wieder Distanzunterricht gibt oder die Menschen wieder mehr Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen müssen, ist es wichtig, dass niemand fürchten muss, dies im Kalten oder Dunkeln tun zu müssen.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Ilsanker Josef

Antrag: Kulturgutschein

Antrag: Gelebte Solidarität wertschätzen, Kultur unterstützen
Antragssteller: Josef Ilsanker DIE LINKE

Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Passau stellt für das Jahr 2022 Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet, einen Kulturgutschein in Höhe von 30 Euro zur Verfügung.
1) Der Kulturgutschein hat die Form eines Gutscheinheftes. Dies setzt sich aus 10 Einzelgutscheinen (a 3 Euro) zusammen, welche einzeln oder im Paket für Eintritte genutzt werden können.
2) Die Gutscheine sind für städtischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Museen oder PEB) sowie städtische Freizeit- und Kulturangebote nutzbar.
3) Private Konzertveranstalter, Kinobetreiber oder andere Kulturveranstalter können sich bei der Stadt registrieren lassen und danach ebenfalls die Gutscheine entgegennehmen und mit der Stadt Passau verrechnen. Die Veranstaltungen / Angebote müssen sich dabei im Stadtgebiet befinden.
4) Die Gutscheine werden von einer zentralen Stelle im Rathaus ausgegeben (Bürgerbüro).
5) Gutscheine gelten nur für das Jahr 2022.

Begründung:
Das Gutscheinheft ist ein Zeichen der Anerkennung für ein Jahr Solidarität mit älteren Menschen und zum Ausgleich für verpasste Erlebnisse. Junge Menschen haben viel zum Schutz jetzt geimpfter vulnerabler Gruppen beigetragen, müssen aber selber noch auf Impfungen warten. Schülerinnen und Schüler, Jugendliche und junge Erwachsene haben sich zurückgenommen, und sie tun es noch immer. Diese gelebte Solidarität verdient Dank und Anerkennung. Mit dem Gutscheinheft kann die Stadt Passau ihre Anerkennung zeigen und sorgt dafür, dass neue gemeinsame Erlebnisse entstehen. Zugleich kommt dieses Angebot auch der Kulturbranche zu Gute. Da uns die sozialen Verwerfungen noch länger beschäftigten werden, sorgt das Gutscheinheft auch dafür, dass das gemeinsame Erleben eines Konzertes, Festivals, der gemeinsame Freibad- oder Kinobesuch nicht am Geldbeutel scheitert.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Ilsanker Josef


Die Pressemitteilung zum Kulturschein finden Sie unter:
https://www.die-linke-passau.de/nc/presse/detail/news/die-linke-fordert-kulturgutschein-fuer-14-bis-18-jaehrige-gelebte-solidaritaet-anerkennen/

Antrag: Solidarität mit den städtischen Beschäftigten, für faire und wertschätzende Tarifverhandlungen

Stadtrat Josef Ilsanker hat für das Plenum am 19. Oktober 2020 folgenden Antrag eingebracht da sich zeigt, dass die Verhandlungsführer vom Bund und den kommunalen Arbeitgeberverband, Horst Seehofer und Ulrich Mädge, vorhaben die Menschen die während der Pandemie das Land am Laufen hielten nun die Krise zahlen zu lassen.

Antrag:

Der Stadtrat möge auf seiner Sitzung am 19. Oktober folgenden Appell und dessen umgehende Übermittlung an Hr. Mädge, Verhandlungsführer des kommunalen Arbeitgeberverbandes (VKA), beschließen: Sehr geehrter Hr. Mädge, aktuell laufen die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, wobei Sie als Verhandlungsführer des VKA auch unsere Kommunen vertreten. Wir sehen natürlich, dass diese Tarifrunde durch die finanziellen Belastungen der Corona-Krise beeinflusst werden. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass den Beschäftigten, die in diesen schwierigen Krisenzeiten ihre Frau und ihren Mann gestanden haben, die nun fällige Wertschätzung in Form von Tarifsteigerungen vorzuenthalten. Der Leistung der Menschen, die z. B. in den Krankenhäusern unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit um das Leben von Bürgerinnen und Bürgern kämpften, die in den Gesundheitsämtern unter einen enormen Druck mit zahlreichen Überstunden dafür sorgten, dass Infektionsketten unterbrochen werden konnten, oder die bei den Stadtwerken und im ÖPNV die Infrastruktur und Mobilität aufrechterhielten, wird eine Nullrunde nicht gerecht. Der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes trugen dazu bei, dass Deutschland bis jetzt relativ glimpflich durch die Krise gekommen ist. Die Pandemie ist aber längst noch nicht vorbei und niemand kann deshalb ein Interesse daran haben, dass jetzt langwierige Streiks in Kliniken, Kitas oder beim ÖPNV stattfinden. Was wir deshalb brauchen, sind konstruktive und verantwortungsvolle Verhandlungen. Dazu gehört, dass trotz des Blickes auf die Kassenlage, dem Applaus und den wertschätzenden Worten nun auch Taten folgen. Deshalb appellieren wir, die Stadträtinnen und Stadträte Passaus, an Sie, die Verhandlungen mit den Gewerkschaften fair und wertschätzend zu führen und einen tragfähigen Kompromiss für beide Seiten zu finden.

Anfragen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Tagen erhielten die Kund:innen der Stadtwerke Passau ein Infoschreiben über eine nötige Erhöhung des Strompreises. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen bei der nächsten Stadtratssitzung:

1) Wie viele Kund:innen mussten die Stadtwerke als Grundversorger aufnehmen, da diese von ihren Anbietern gekündigt wurden bzw. da ihre Anbieter Insolvenz anmeldeten?
Bitte die Anzahl für den Zeitraum 01. November 2021 bis 15. April 2022 benennen.
2) Welcher zusätzliche Energiebedarf muss für diese Neukund:innen pauschal veranschlagt werden, wieviel Strom müssen die Stadtwerke also daher zusätzlich zukaufen?
Bitte auch benennen, in welchem Verhältnis dadurch die langfristige Strombedarfsplanung der Stadtwerke abgeändert werden musste.
3) Hat der zusätzliche Strombedarf einen direkten Einfluss auf die aktuell angekündigte Strompreiserhöhung, und wenn ja, in welchem Umfang?


Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bereits im Voraus.
 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ilsanker Josef

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dupper,
Sehr geehrter Herr Linseisen,

seit wenigen Wochen finden wieder vermehrt Proteste gegen die Coronamaßnahmen in Passau statt. Für immer mehr Passauer:innen erweckt das Agieren der Coronaleugner:innen und Impfgegner:innen, als könnten diese in der Stadt ungestört schalten und walten. Am 4. Dezember 2021 trafen sie sich nach vorheriger Mobilisierung in den sozialen Medien - mit konkreten politischen Meinungsäußerungen - zu einem angeblichen „Spaziergang“. Die Polizei wollte darin keine Kundgebung bzw. Demonstration erkennen, obwohl dem Treffen eine klare politische Meinungsäußerung innewohnte. Dies ist für mich äußert verwunderlich, da vor wenigem Monaten die Polizei und das Ordnungsamt eine Fahrradausfahrt unterbanden, weil diese eine unangemeldete Demonstration gewesen sei. Aber wirklich erschreckt hat mich das Agieren der Polizei und des Ordnungsamtes im Vorfeld des bzw. am Samstag, den 11. Dezember 2021. Hierfür wurde bereits bei der Kundgebung am 4. Dezember 2021 als auch die ganze letzte Woche über diverse Medien für diese Versammlung geworben. Zu den Bewerbern gehörten einschlägige Bündnisse der Coronaleugner:innen sowie AfD-Politiker und AfD-Kreisverbände. Der Aufruf und das Sharepic wurden mindestens über 100mal geteilt. Das Ergebnis war, dass 1.000 Menschen durch die Stadt zogen und Parolen skandierten. Und obwohl dieser Zug von festen Personen angeführt wurde, wurde darin erneut keine unangemeldete Demonstration erkannt. Selbst wenn man auch weiter keine Demonstration erkennen möchte, so müsste man die Veranstaltung als Veranstaltung oder Treffen deklarieren und die Einhaltung entsprechender Coronaschutzmaßnahmen einfordern, z. B. § §3 Infektionsschutzverordnung: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesen.
. Auch dies ist leider nicht erfolgt, auch wenn ich bezweifle, dass die 7 eingesetzten Polizeibeamten solche Maßnahmen hätten durchsetzen können. Angesichts von Fackelmärschen vor Privatwohnungen von Politikern, angesichts der zunehmenden Radikalisierung und auch angesichts der Warnungen von Experten und Politikern bezweifle ich, dass im Fall der Fälle die Polizei mit 7 Einsatzkräften die Sicherheit unserer Bürger gewährleisten hätte können. Dieser Eindruck verstärkt sich zudem bei mir, wenn mir nach diesem Spektakel Bürger:innen berichten, dass sie sich nicht sicher fühlten und deshalb ihren Einkaufsbummel abgebrochen haben. Jedem muss sein Recht auf freie Meinungsäußerung gewährt werden und dabei müssen die Sicherheit der Teilnehmer:innen von Kundgebungen und der Bürger:innen gewährleistet werden und deshalb finde ich die aktuelle Situation, dass das Versammlungsgesetz nicht zu Anwendung kommt, äußerst problematisch und
auch gefährlich. Ich möchte nicht, dass unsere Stadt zum Aufzugsgebiet von Querdenkern, radikalisierten Coronaleugner:innen, Impfgegner:innen, Reichsbürgern und anderen wird, da diese meinen, in Passau vogelfrei zu sein, während andere Städte das Versammlungsrecht anwenden und Maßnahmen ergreifen.

Da ich gerne wissen möchte, wie die Stadt zukünftig mit solchen Aufmärschen umgehen wird und wie die Sicherheit der Bürger:innen gewährleistet werden soll, bitte ich um die Beantwortung nachstehender Fragen:

1) Das BayVersG legt fest: „Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.“ Wieso wurden die Veranstaltungen am 4. und 11 Dezember 2021 nicht als Versammlung eingestuft, obwohl diese über einen längeren Zeitraum mit konkreten politischen Forderungen beworben wurden und vor allem auch am 11. Dezember 2021 die Züge geleitet und Parolen skandiert wurden? Bitte nehmen Sie bei der Beantwortung auch Bezug auf die diesjährige „Critical Mass“, die wegen einer unangemeldeten Demonstration unterbunden wurde.
2) Warum wurde der beworbene Spaziergang nicht als Veranstaltung eingestuft bzw. warum wurden die für Veranstaltungen vorgesehenen Corona-Schutzmaßnahmen nach der Bayerischen Infektionsschutzverordnung nicht angewendet bzw. eingefordert?
3) Hätte die Polizei mit 7 eingesetzten Beamt:innen Coronamaßnahmen durchsetzen können? (Antwort bitte begründen und auch auf § 3 der Infektionsschutzverordnung „Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte“ beziehen..)
4) Hatte die Polizei zusätzliche Einsatzkräfte in Reserve, um schnell auf eventuell auftretende Übergriffe/Ausschreitungen (z.B. am Testbus) angemessen reagieren zu können?
5) Wie werden nach den heutigen Erkenntnissen solche Aufmärsche zukünftig eingestuft und wie wird die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet?
6) Wird es in nachhinein noch weitere Untersuchungen über mögliche Fehleinschätzungen geben?
7) Gibt es Überlegungen, dem „Augsburger Modell“ zu folgen und solche Demonstrationen in der Innenstadt (zumindest Bahnhof- und Ludwigstraße) zu unterbinden?


Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bereits im Voraus.
 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ilsanker Josef

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die immer weiter steigenden Energiepreise treffen Sozialleistungsempfängerinnen und -empfänger besonders hart. Ich bitte deshalb um Beantwortung folgender Fragen zum Themenkomplex Jobcenter Passau-Stadt/Kosten der Unterkunft (KdU):

1) Wie hoch ist gegenwärtig die vom Jobcenter Passau-Stadt gewährte KdU? Bitte aufschlüsseln nach der darin enthaltenen Grundmiete (Kaltmiete), den Nebenkosten und den Heizkosten.
2) Wann wurde die KdU in der Stadt Passau zuletzt erhöht und in welcher Höhe?
3) Heizkostenbedarfe werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese „angemessen“ sind (§ 22 Abs. 1 SGB II). Welche Richtlinien oder Erfahrungswerte hinsichtlich der Beurteilung der Angemessenheit werden vom Jobcenter Passau-Stadt für die Entscheidung über die Bewilligung von Anträgen auf Übernahme der Nebenkostenabrechnung nach § 22 Abs. 1 SGB II („Heizkostennachzahlungsanträge“) angewendet bzw. welche Beträge werden als „angemessen“ angesehen?
4) Wendet das Jobcenter Passau-Stadt bei seiner Entscheidung über die Bewilligung von Anträgen auf Übernahme der Nebenkostenabrechnung nach § 22 Abs. 1 SGB II eine automatische Nichtprüfungsgrenze an? Wenn ja, wann wurde diese zuletzt erhöht? Gibt es einen definierten Höchstwertwert, bis zu dem Verbrauche oberhalb einer etwaigen Nichtprüfungsgrenze im Einzelfall als angemessen anerkannt werden können?
5) Wie viele Anträge auf Übernahme der Nebenkostenabrechnung („Heizkostennachzahlungsanträge“) wurden jeweils in den Jahren 2019 und 2020 beim Jobcenter Passau-Stadt gestellt, wie viele davon wurden vom Jobcenter Passau-Stadt positiv beschieden und in welcher durchschnittlichen Höhe wurden hierbei die Nebenkostennachzahlungen übernommen?
6) Wie viele Kostensenkungsverfahren durch Versand einer schriftlichen Kostensenkungsaufforderung auf Grundlage des § 22 Abs. 1 SGB II wurden durch das Jobcenter Passau-Stadt in den Jahren 2019 und 2020 jeweils eingeleitet, wie viele dieser Verfahren endeten mit einer Kürzung der KdU und in wie vielen Fällen war trotz Bemühungen der Leistungsempfänger/innen eine Kostensenkung unmöglich?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bereits im Voraus.
 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ilsanker Josef

Sehr geehrter Hr. Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich er letztjährigen Beratungen bzgl. meines Antrages „Coronahilfe für die Frauenhilfe“ führte das Jugendamt an, dass es keine Zunahme der Fallzahlen in Passau gäbe. Nun liegen die bundesweiten Zahlen/Statistiken vor, die bundesweit eine andere Entwicklung zeichnen. Ich bitte deshalb um Beantwortung meiner Fragen zum Themenkomplex häusliche Gewalt

Fragebereich: Gewalt gegen Frauen
1) Wie hoch war die Zahl der Frauenhausbelegungen aus Passau. Bitte auch die Vergleichszahlen 2018 und 2019 anführen.
2) Wie wird die Entwicklung bewertet?

Fragebereich: Gewalt gegen Kinder
1) Wie hoch ist die Zahl der bekanntgewordenen Fälle sexueller, psychischer und physischer Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen im häuslichen Umfeld.
2) Wie hoch schätzt das Jugendamt die Zahl der während Corona nicht bekanntgewordenen Fälle sexueller, psychischer und physischer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im häuslichen Umfeld ein (Dunkelfeld)
3) Wenn die Zahlen von der landes- und bundesweiten Entwicklung abweichen: Wie erklärt sich das Jugendamt diese Entwicklung.
4) Sollten die Zahlen unterhalb der landes- und bundesweiten Entwicklung liegen: Gibt es besondere Maßnahmen mit dem dies zu begründen ist?


Mit freundlichen Grüßen
gez. Ilsanker Josef

Sehr geehrter Hr. Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen zum Wohnungsbestand der WGP.
1) In vielen Wohnungen besteht die Heizung noch aus Einzelöfen. Bitte dabei auch die Vergleichszahlen von 2018 und 2019 anführen
2) In wie vielen Wohnungen sind die Öfen in Besitz der Mieter:innen
3) Wenn möglich die Gesamtzahl der Öfen nennen und diese ach Befeuerungsart aufschlüsseln (Öl-, Gas, Holz/Pallets usw.). Sollte Beantwortung durch Öfen in Privatbesitz nicht möglich sein bitte die Frage anhand der Öfen in WGP Besitz beantworten.
4) In wie vielen der betroffenen Wohnung ist für das Jahr 2021 eine Umstellung auf Zentral-/Etagen/ Thermenheizung angedacht

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bereits im voraus.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Ilsanker Josef